Klasse L/T
Traktoren, Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
» Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
» Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mit dem Erwerb der Klasse T erhalten Sie automatisch die Klassen L und AM
Klasse L
16 Jahre
Klasse T
16 Jahre (für bbH bis 40 km/h) bzw. 18 Jahre (für bbH* über 40 km/h bis 60 km/h)
* Hinweis: Bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG erforderlich.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden.
» Klasse L
Theorie:
Bei Ersterwerb:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praxis:
In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.
» Klasse T
Theorie:
Bei Ersterwerb:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praxis:
Vorgesehen ist eine Grundausbildung ohne besondere Ausbildungsfahrten. Eine Fahrprüfung findet statt.
Benötigt werden für
Klasse L und T
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde im Original
Für die Prüfung des Grundstoffes stehen Übersetzugen in folgenden Sprachen zur Verfügung:
Englisch · Französisch · Griechisch · Italienisch · Polnisch · Portugiesisch · Rumänisch · Russisch · Serbokroatisch · Spanisch · Türkisch